Grundsatzprogramms zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sowie zum umweltgerechten Bergsport





Verbindliche Leitlinie

Grundsatzprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sowie zum umweltgerechten Bergsport
2013 verabschiedete die Hauptversammlung in Neu-Ulm eine erneute Novellierung des Grundsatzprogramms zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sowie zum umweltgerechten Bergsport. Wichtigstes Ergebnis der Novellierung ist die Vereinheitlichung von Präambel und Leitlinien des Grundsatzprogramms mit den Alpenvereinen in Österreich und Südtirol. In den zentralen Fragen des Natur- und Umweltschutzes im Alpenraum handeln DAV, OeAV und AVS damit nach gleichlautenden Grundsätzen.



Die Positionen des DAV zum Erhalt der alpinen Natur- und Kulturlandschaft sowie für eine Entwicklung im Einklang von Ökologie, Ökonomie und sozialen Fragen sind in dem für den DAV verbindlichen Grundsatzprogramm niedergeschrieben. Mit dem Grundsatzprogramm will der DAV jedoch nicht nur auf die Entwicklungsräume von Politik und Verwaltung aufmerksam machen. Vielmehr hat der DAV damit Richtlinien für seine eigenen Aktivitäten niedergeschrieben. Das Grundsatzprogramm, das vom DAV erstmals 1977 verabschiedet und 1994 in einer überarbeiteten Fassung beschlossen wurde, ist 2011 einer umfassenden Novellierung unterzogen und im Rahmen der Hauptversammlung in Heilbronn verabschiedet worden.


Übernommen von https://www.alpenverein.de/natur/naturschutzverband/naturschutz-umweltschutz-grundsatzprogramm_aid_10269.html

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